Infos zur Corona-Notbetreuung

Liebe Eltern,

hiermit möchten wir Sie über die Gestaltung der Notbetreuung informieren.

Was ist die Notbetreuung?

Bei der Notbetreuung handelt es sich lediglich um ein Betreuungsangebot, d.h. Lerninhalte werden nicht wie regulär geplant, weitergeführt.

Wer hat Anspruch auf die Notbetreuung?

Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen. Ebenso muss ein Nachweis darüber erbracht werden, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen.

Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche (s. PDF-Dokument). Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie.

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

In welchem zeitlichen Umfang findet die Notbetreuung statt?

Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden.

Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein.

Bitte senden Sie uns zeitnah folgende Dokumente an sekretariat@ggs-windhagen.de, wenn Sie anspruchsberechtigt sind und die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten.

  1. Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen
  2. Schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile, dass die Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig is

Bitte benutzen Sie folgende Formulare:

Informationen des Landes NRW zum Personenkreis kritischer Infrastrukturen

[J. Graupner]