Quarantäne-Infos für 2b, 4b und Kastanien-OGS-Gruppe

Die entsprechenden Briefe seitens des Gesundheitsamtes finden sie unter “Elternbriefe” auf dieser Homepage.

Anmerkung: Kinder gelten erst als “Geimpfte” wenn die Impfung vollständig ist, das heißt Ihr Kind bereits zwei Mal geimpft wurde.